Gemeinsam stark

Verschmelzung der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG zur Raiffeisenbank MEHR eG – Mosel – Eifel – Hunsrück – Region.

Die Aufsichtsräte der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG haben jeweils einstimmig für eine Fusion gestimmt. Mit der Fusion entsteht eine starke Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von 860 Mio. Euro und rd. 120 Mitarbeitern. Das neue Geschäftsgebiet besteht aus zehn Standorten.

Der genossenschaftliche Auftrag, die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und Kunden, kann nur von einer leistungsstarken Genossenschaft erfüllt werden. Die Vorstände und Aufsichtsräte der Banken sind nach eingehenden Beratungen zu der Auffassung gelangt, dass durch die angestrebte Zusammenlegung eine wirtschaftliche Stärkung und Steigerung der Leistungsfähigkeit zum Vorteil der Mitglieder und Kunden erreicht werden kann.

Information

Warum die Verschmelzung der Genossenschaften?

Der Wettbewerb erfordert zunehmend eine Konzentration der Kräfte. Diese Konzentrationsprozesse ziehen sich durch alle Branchen der Wirtschaft, wovon auch die Bankenlandschaft nicht verschont bleibt.

Die stetig steigenden regulatorischen Anforderungen lassen sich in einer größeren Genossenschaftsbank effizienter und effektiver bewältigen.

Die Zinswende - nach einer jahrelangen Phase niedriger Zinsen - der Europäischen Zentralbank erfordert eine strategische Neuausrichtung der regionalen Kreditinstitute, zu deren Existenzsicherung.

Ein weiterhin notwendiger Abbau der Kosten, zur Sicherung der Ertragskraft, ist für jede Bank alleine nicht möglich, da durch die überbordende Regulatorik in den folgenden Jahren neue Kostenblöcke entstehen, die nur durch einen Zusammenschluss gut bewältigt werden können. Dazu gehören insbesondere das alle Teile des Bankgeschäfts erfassende Thema „Nachhaltigkeit“ sowie die digitale Transformation. Eine Vorgabe muss nicht mehr dreimal sondern nur noch einmal erledigt werden. So ergeben sich zusätzliche Kostensenkungspotenziale in verschiedenen Bereichen.

Dies führt zu einer großen Arbeitsbelastung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in quantitativer und qualitativer Hinsicht: statt Konzentration auf persönliche Stärken müssen sie Allrounder sein. Dabei können neue wichtige Handlungsfelder derzeit gar nicht bearbeitet werden. Dazu gehören insbesondere wie die Betreuung von Kreditvermittlungsplattformen, ein modernes Datenmanagement und auch das Social Media Marketing.

Die dafür erforderlichen Kompetenzen können aufgrund notwendiger hoher Investitionen nur in größerer Einheit aufgebaut und kostendeckend ausgelastet werden. Kleine Banken, vor allem in ländlichen Regionen, sind derzeit mangels Arbeitgeberattraktivität am Bewerbermarkt fast chancenlos. Konsequenz: Ersatz für kurz- und mittelfristige Abgänge von Mitarbeitern(-innen) mit „Schlüsselfunktionen“ sind am Markt kaum zu finden (ggf. nur zu höheren Kosten). Es fehlen oft Vertretungsregelungen und Notfallpläne für Schlüsselpositionen inkl. der Vorstandsmitglieder.

Daneben fordert die Bankenaufsicht höhere Kapitalunterlegungen von Krediten. Dies führt zu der Notwendigkeit, neues Eigenkapital zu bilden. Doch hier stehen insbesondere kleine Banken vor dem Dilemma höherer Fixkosten durch steigende Aufwendungen zur Bewältigung der Bürokratie-anforderungen einerseits und der Erfüllung höherer Eigenkapitalanforderungen andererseits.

Am Ende leidet der Kunde, weil Leistungen am Kunden nicht mehr angeboten werden können.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Anzahl von kleineren Volksbanken und Raiffeisenbanken mit einer Bilanzsumme von weniger als 150 Mio. EUR seit 2008 von 380 auf 83 reduziert.

Wir möchten die Herausforderungen unserer Zeit annehmen und als starke Heimatbank für unsere Region auch in Zukunft die Versorgung der Mitglieder und Kunden mit Produkten und Dienstleistungen zu fairen Konditionen sichern. Wir wollen die Stärken von drei Banken bündeln und die Möglichkeiten im Kreditgeschäft ausbauen. Wir möchten die persönliche Bindung und ein Maximum an regionaler Präsenz erhalten. Wir möchten unsere Arbeitgeberattraktivität stärken, insbesondere durch verbesserte Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle sowie ein modernes Gesundheitsmanagement. Daneben erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beschäftigungsgarantie bis zum 31.12.2027.

Unser Leitspruch soll lauten: Nah bei den Menschen – MEHR für die Region

Unsere Mitglieder sollen sich mit mehr Geschäftsanteilen an der neuen Bank beteiligen können. Dazu haben wir die Maßnahme „9 + 1“ aufgelegt. Jedes Mitglied kann neun Geschäftsanteile voll eingezahlt und ein weiteres teileingezahltes Anteil zeichnen.

Vorteile der Verschmelzung für Mitglieder und Kunden

  • Die ländliche Struktur unserer Genossenschaft bleibt bestehen. Unsere Filialen erhalten eine Bestandsgarantie bis zum 31.12.2030.
  • Entscheidungen können aufgrund des weiterhin überschaubaren Geschäftsgebietes auch künftig schnell getroffen werden.
  • Eine immer schneller voranschreitende Digitalisierung erfordert Lösungen für unsere Mitglieder und Kunden, die nur ab einer Mindestgröße der Bank umgesetzt werden können. Daher können wir bei einem Zusammenschluss auch das Online-Angebot ausbauen.
  • Durch die neue Bankgröße kann eine weitere Spezialisierung der Mitarbeiter erreicht werden. Dies sehen wir als wesentliche Grundlage für eine noch höhere Beratungsqualität und somit auch für eine stärkere Kundenbindung an.
  • Die telefonische Erreichbarkeit wird verbessert. Die Connect Filiale der Raiffeisenbank Eifeltor wird ausgebaut. Hier sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr für Sie erreichbar.

Unser Geschäftsgebiet

Einberufung der Generalversammlung

Kaisersesch, 6. Mai 2023

Sehr geehrtes Mitglied,

zu unserer diesjährigen ordentlichen Generalversammlung, die als sog. Präsenzversammlung gem. § 43b Abs. 1 Nr. 1 GenG am Donnerstag, 25. Mai 2023 um 19.00 Uhr im „Bürgerhaus zum Üßbachtal“, Trierer Str. 2a in 56826 Lutzerath stattfinden wird und die wir hiermit einberufen, laden wir Sie herzlich ein.

Tagesordnung:

1.    Eröffnung und Begrüßung

2.    Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2022 und Vorlage des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes 2022 sowie Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses

3.    Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

4.    Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu sowie mögliche Beschlussfassung über den Prüfungsbericht

5.    Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und über die Verwendung des Jahresüberschusses

6.    Beschlussfassung über die Entlastung

a.     der Mitglieder des Vorstandes

b.    der Mitglieder des Aufsichtsrates

7.    Beratungen und Beschlussfassungen über die Verschmelzung der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG mit der Raiffeisenbank Eifeltor eG

a.     Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte Verschmelzung der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG mit der Raiffeisenbank Eifeltor eG sowie Erläuterung des Verschmelzungsvertrags-Entwurfs vom 28. Februar 2023

b.    Verlesung des gemeinsamen Prüfungsgutachtens des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. gem. § 81 Umwandlungsgesetz

c.     Aussprache

d.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag-Entwurf vom 28. Februar 2023 der Raiffeisenbank Eifeltor eG als übernehmende Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG; die beiden letztgenannten jeweils als übertragende Genossenschaft

8.    Wahlen zum Aufsichtsrat

a.     Wahl der Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Eifeltor eG

b.    Wahl der Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG

c.     Wahl der Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Zeller Land eG

9.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen

10.              Verschiedenes

Zu der Tagesordnung möchten wir folgende Aspekte erläutern:

Insbesondere mit Blick auf TOP 2, TOP 4 und TOP 5 teilen wir mit, dass der Jahresabschluss für das Ge-schäftsjahr 2022 mit Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates

in unseren Geschäftsräumen

-        in 56759 Kaisersesch, Koblenzer Straße 52 (bis voraussichtlich einschließlich 15. Mai 2023 angesichts der dort dann anstehenden renovierungsbedingten Schließung)

-        sowie in 56826 Lutzerath, Trierer Straße 6

für die Mitglieder zur Einsichtnahme ausliegen.

Wie Sie ebenfalls der Tagesordnung entnehmen, wird unter TOP 7 beraten und Beschluss gefasst werden über die Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG. Hierzu liegen die folgenden Unterlagen ab heute zur Einsichtnahme für unsere Mitglieder

in unseren Geschäftsräumen

-        in 56759 Kaisersesch, Koblenzer Straße 52 (bis voraussichtlich einschließlich 15. Mai 2023 angesichts der dort dann anstehenden renovierungsbedingten Schließung)

-        sowie in 56826 Lutzerath, Trierer Straße 6 aus:

-            Verschmelzungsvertrags-Entwurf vom 28. Februar 2023 der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG mit der Raiffeisenbank Eifeltor eG mitsamt Anlagen

-            Jahresabschlüsse und Lageberichte der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG für die letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019)

-            Gemeinsamer von den Vorständen der Raiffeisenbank Eifeltor eG, der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG verfasster Verschmelzungsbericht

-            Gemeinsames Prüfungsgutachten des Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. gem. § 81 Umwandlungsgesetz

 

Unter TOP 8 erfolgen Wahlen in den Aufsichtsrat. So werden zu TOP 8a zunächst jene Wahlen für die Aufsichtsratsmitglieder der Raiffeisenbank Eifeltor eG durchgeführt, deren Amtszeit gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 der Satzung mit dem Schluss der Generalversammlung vom 25. Mai 2023 enden wird. Es handelt sich somit um die turnusmäßigen Wahlen zum Aufsichtsrat. Unter der Voraussetzung, dass die Generalversammlung zuvor dem Verschmelzungsvertrags-Entwurf zugestimmt hat, erfolgen zu TOP 8b und 8c Wahlen von Mitgliedern aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG bzw. Raiffeisenbank Zeller Land eG in den Aufsichtsrat; denn der Verschmelzungsvertrags-Entwurf, über den zu TOP 7d) Beschluss gefasst werden wird, sieht bzgl. der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung vor, dass diesem zusätzlich auch sechs Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und fünf Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenband Zeller Land eG angehören werden, die zuvor von deren Generalversammlung nominiert wurden. Daher ist zu TOP 8b und 8c aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Verschmelzung über die Wahl dieser Mitglieder aus dem Bereich der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raiffeisenbank Zeller Land eG, die von deren Generalversammlungen nominiert wurden, in den Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Eifeltor eG abzustimmen.

Ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Generalversammlung zuvor dem Verschmelzungsvertrags-Entwurf zugestimmt hat, sollen zu TOP 9 jene Änderungen der Satzung beschlossen werden, die durch die anstehende Verschmelzung bedingt sein werden. Diese Änderungen, die in einer Synopse dem Verschmelzungsvertrags-Entwurf als Anlage 2 beiliegen und auch auf der Internetseite der Raiffeisenbank Eifeltor eG unter https://www.rb-eifeltor.de/fusion.html aufgeführt sind, sollen aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Verschmelzung in Kraft treten.

Wir weisen zudem darauf hin, dass, falls neben der Generalversammlung der Raiffeisenbank Eifeltor eG nur eine, nicht aber beide Generalversammlungen der übertragenden Genossenschaften (Raiffeisenbank Zeller Land eG und Raiffeisenbank Moselkrampen eG) am 15. Mai bzw. 16. Mai 2023 dem Verschmelzungsvertrag-Entwurf mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt haben, gleichwohl die Raiffeisenbank Eifeltor eG zumindest mit jener übertragenden Genossenschaft nach Maßgabe des o. g. Verschmelzungsvertrags-Entwurfs verschmelzen wird, deren Generalversammlung am 15. Mai bzw. 16 Mai 2023 den Verschmelzungsbeschluss gefasst hat.

Jeder Versammlungsteilnehmer muss vor seinem Einlass in die Generalversammlung namentlich erfasst werden. Bringen Sie dazu bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Freundliche Grüße

Raiffeisenbank Eifeltor eG

Der Vorstand

FAQ zur Fusion

Es ist ganz normal, dass bei einer Fusion viele Fragen auftauchen. Wir hoffen, Sie finden hier die passenden Antworten auf Ihre Fragen. Falls nicht, schreiben Sie uns bitte oder sprechen Sie uns an.

Allgemeine Fragen und Antworten

Wie soll Ihre "neue" Bank heißen?

Raiffeisenbank MEHR eG – Mosel – Eifel – Hunsrück – Region

Die wichtigsten Daten zu Ihrer "neuen" Bank

Telefon: 02653 9991-0

Bankleitzahl: 57069144

BIC/SWIFT: GENODED1KAI

Internet: www.rb-mehr.de

E-Mail: info@rb-mehr.de

Anschrift: Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch

Sitz der Raiffeisenbank MEHR eG ist Kaisersesch. 

Wo finde ich die Geschäftsstellen der Raiffeisenbank MEHR?
  • Blankenrath
  • Briedel
  • Büchel
  • Ediger-Eller
  • Ernst
  • Kaifenheim
  • Kaisersesch
  • Kehrig
  • Lutzerath
  • Zell/Mosel
Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?

Die Höhe eines Geschäftsanteils der Raiffeisenbank MEHR beträgt auf 250,00 Euro. Die Pflichteinzahlung auf den Geschäftsanteil beträgt 25,00 Euro.

Wann erfolgt die Zusammenführung der drei Banken?

Die Umstellung der Server ist für Samstag, 12.08.2023 geplant.

Sind Satzungsänderungen geplant?

Im Zuge der Erstellung des Verschmelzungsvertrages wurden auch die Satzungen der drei Genossenschaften auf Unterschiede hin untersucht. Dabei wurden einige Passagen in der Satzung der Raiffeisenbank Moselkrampen eG und der Raifffeisenbank Zeller Land eG identifiziert, die in die Satzung der Raiffeisenbank Eifeltor eG aufgenommen werden sollen. Außerdem werden durch die geplante Verschmelzung einige Änderungen in der Satzung der Raiffeisenbank Eifeltor eG notwendig. Unter dem folgenden Link haben wir die geplanten Satzungsänderungen zusammengestellt.